Information Hundehaltung
Obligatorische Hundekurse für alle Hundehaltende ab 1. Juni 2025
Das revidierte Hundegesetz und die revidierte Hundeverordnung treten am 1. Juni 2025 in Kraft. Die Neuerungen vereinheitlichen die Ausbildungspflicht für Hundehaltende und verbessern gleichzeitig die Ausbildungsqualität.
Ziel ist es, den sicheren Umgang zwischen Mensch und Hund im dichtbesiedelten Kanton Zürich zu fördern. Weitere Informationen: https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde.html
Rottweiler seit 1. Januar 2025 auf Rassentypenliste II
Der Regierungsrat hat entschieden, dass die Neuanschaffung von Rottweilern ab dem 1. Januar 2025 im Kanton Zürich verboten ist.
Halterinnen und Halter von im Kanton Zürich registrierten Rottweilern müssen eine Haltbewilligung beantragen, wenn sie auch in Zukunft mit ihrem
Hund im Kanton Zürich leben wollen. Dafür ist bis spätestens 30. Juni 2025 ein Gesuch beim Veterinäramt einzureichen.
Weitere Informationen: https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde.html