Generelle Informationen
Gemeinderesultate
Die Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.kanton.zh.ch und des Bundes unter www.admin.ch
Unterschrift Stimmrechtsausweis |
Urne Öffnungszeiten
Am Sonntag, jeweils von 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Urnenstandort
Gemeindehaus, Schulstrasse 5, 8108 Dällikon
Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Schliessen Sie die Stimmzettel in das Stimmzettelcouvert und schicken Sie dieses zusammen mit dem eigenhändig unterzeichneten Stimmrechtsausweis an das Wahlbüro.
- Das Postfach der Gemeindeverwaltung wird am Samstag vor dem Abstimmungs- oder Wahltag um 18.00 Uhr und der Briefkasten der Gemeindeverwaltung am Abstimmungs- oder Wahltag um 09.00 Uhr letztmals geleert.
- Jede stimmende Person hat ein eigenes Stimmzettelcouvert zu verwenden und dieses zu verschliessen.
- Stimmzettel, die verspätet oder ohne Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen eingesandt werden, fallen bei der Zählung ausser Betracht.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist