Hundehaltung
Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde, die älter als 3 Monate sind, innert 10 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anzumelden und allfällige Mutationen mitzuteilen. Ein Halterwechsel oder der Tod des Hundes sind zusätzlich direkt der zentralen Hundedatenbank AMICUS (ersetzt ANIS) zu melden (https://www.amicus.ch oder Tel: 0848 777 100).
Die Abgabe beziehungsweise Hundesteuer wird jährlich allen Hundebesitzern bis spätestens Ende Februar in Rechnung gestellt und setzt sich gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 18. August 2009 pro Jahr und Hund wie folgt zusammen:
Abgabe | CHF 100.00 |
Kantonsbeitrag | CHF 30.00 |
Gebühr für die ordentliche Meldung | CHF 20.00 |
Erreicht der Hund das Alter von drei Monaten nach dem 30. Juni, ermässigt sich die Abgabe um die Hälfte. Wird ein Hund, der älter als 3 Monat alt ist, nicht innert 10 Tagen angemeldet, beträgt die Gebühr für die verspätete Meldung CHF 40.00 (gemäss Hundeverordnung § 17 Abs. 2).
Obligatorische Hundekurse
Hundeausbildung im Kanton Zürich
Das Zürcher Stimmvolk hat sich im Februar 2019 deutlich für obligatorische Hunde-kurse ausgesprochen. Die Hundeausbildung soll vereinfacht werden und für alle Hunderassen verpflichtend sein.
Die Hundeverordnung (HuV) ist angepasst worden und hätte zusammen mit der Änderung des Hundegesetztes per 1. Juni 2022 in Kraft treten sollen. Gegen die Neuerung der Hundeausbildung sind jedoch zwei Beschwerden eingereicht worden, was die Inkraftsetzung auf unbestimmte Zeit verzögert.
Bis die revidierte Hundeverordnung in Kraft tritt, ist die Hundeausbildung nur für grosse oder massige Hunde obligatorisch.
Weitere Informationen zu den aktuell geltenden Bestimmungen sind auf der Webseite des Veterinäramtes Kanton Zürich zu entnehmen.
Informationen zur Hundehaltung wie auch zu den Kursen und deren Anbietern finden Sie auf der Homepage des Veterinäramts des Kantons Zürich.
https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde.html
Des Weiteren finden Sie umfassende Hinweise und Verhaltensregeln für Hundehalter wie auch für Nichthundehalter bzw. für Kinder im Umgang mit Hunden auf der eigens dafür vom Veterinäramt eingerichteten Website www.codex-hund.ch .
Auch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV bietet auf seiner Website eine Fülle von Informationen zur richtigen Haltung von Hunden.
Zugehörige Objekte
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Informationen_für_Hundehaltende_Merkblatt_AMICUS.pdf (PDF, 226.53 kB) | Download | 0 | Informationen_für_Hundehaltende_Merkblatt_AMICUS.pdf |
Informationen_für_neue_Hundehaltende.pdf (PDF, 96.92 kB) | Download | 1 | Informationen_für_neue_Hundehaltende.pdf |
Standorte Robidog (PDF, 1.41 MB) | Download | 2 | Standorte Robidog |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Sicherheit + Gesundheit | 044 847 19 19 | sicherheit@daellikon.ch |
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