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Urkunde - Übersetzung

Dällikon erstmals nachweislich erwähnt.

Bild Urkunde Dällikon


Höngg, 8. Februar 870

Im Namen Gottes. Die Unsicherheit und Vergänglichkeit der Dinge bedenkend habe ich, Landeloh den Besitz, den meine Vorfahren Richpold und Puobo schon dem Kloster des heiligen Gallus übergeben hatten und den sie laut Abmachung für sich und ihre Nachfolger gegen einen Zins von 4 Solidi innehatten und den ich Landeloh von den Vorstehern jenes Klosters erwerbe, wiederum dem Kloster des heiligen Gallus kraft meiner Befugnis übertragen. Dieser liegt in Affaltrahe (Affoltern) , in Winigon (Weiningen), in Tellinghovon (Dällikon), in Puhsaha (Buchs) und in Reganesdorf (Regensdorf), was alles im Gau Durgeuve oder, wie man ihn jetzt nennt, im Zurichgeuve gelegen ist. Ich übergebe dies alles auf die Art und Weise nämlich, dass ich die Güter auf Lebzeiten für 1 Solidus Zins besitzen möge, ebenso soll das auch für meine Mutter, wenn sie mich überlebt, Geltung haben; wenn auch sie gestorben ist, so sollen alle obgenannten Örtlichkeiten, ohne irgendeinen Einwand, zu ewigen Besitz an das Kloster fallen; das soll folgendermassen gehandhabt werden, dass er niemandem zu Nutzen geliehen, sondern im Gebrauch der dort Gott dienenden Brüder bleibe. Auch die Leibeigenen die nach meinem oder meiner Mutter Tod in den obgenannten Orten, sei es auf dem Hof oder in den Huben vorhanden sind, sollen in das Recht des Klosters zurückgerufen werden. Falls aber einer auftauchen sollte, der dieser Urkunde widerspricht, so soll er der Staatskasse des Königs das zahlen, was im Gesetz der Alemannen vorgeschrieben wird und diese Urkunde soll fest und beständig gelten laut stattgehabter Vereinbarung. Geschehen in Hoinga (Höngg) in der Gegenwart jener, deren kleine Zeichen hier enthalten sind: Zeichen des Landeloh und seines Rechtsbeistandes Oadalhard, die diese Übertragung vollzogen haben. + Ruocharii. + Herebreth. + Wolfhere. + Perichker. + Landolt. + Heitar. + Adalbreht. + Adalbern. + Otto. + Plidker. + Erchanbreht. + Heitar. + Waldhere. + Thiotpold. + Reginbreht. + Goldine. + Landold. + Reginger. +Egino. + Wolfhere. + Wolfhart. + Ratker. + Huprht. +Waning. + Cozhelm. + Adalhelm. + Oadal. + Undolf.
Ich als Notker habe geschrieben und unterschrieben. Ich habe aufgezeichnet den 4. Tag der Woche, im 30. Jahr der Herrschaft des Hludowic, unter dem Graf Ruodolf, an den 6. Iden des Februar.

Urkunde870Daellikon.pdf (PDF, 33.9 kB)