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Als Veranstalter eines öffentlichen Anlasses oder Festes benötigen Sie ein befristetes Patent (Festwirtschaftspatent) des Sicherheitsvorstehers.

Das entsprechende Formular können Sie bei uns beziehen oder nachstehend drucken (siehe untenstehendes Dokument).

Wird in Ihrem Festwirtschaftsbetrieb auch Alkohol verkauft bzw. ausgeschenkt? Dann spielen Sie eine wichtige Rolle beim Jugendschutz! Um Sie in diesem Bereich möglichst optimal zu unterstützen und die Qualität in der Einhaltung der Jugendschutzgesetzte zu verbessern, haben die Stellen für Suchtprävention im Kanton Zürich eine kostenlose online-Schulung (dauert ca. 30 Minuten) zum Thema Jugendschutz entwickelt: www.jalk.ch. Auf dieser Schulungspattform erhalten Sie Informationen zur gesetzlichen Lage sowie Tipps rund um den Verkauf und Ausschank von Alkohol an Minderjährige.


Gebühren:
CHF 40.00 für die Erteilung eines befristeten Patents (Festwirtschaft)
CHF 40.00 für die Erteilung einer einmaligen Polizeistundenverlängerung (ab 24.00 Uhr)

Bei Ortsvereinen wird auf die Bewilligungsgebühr verzichtet.

Zugehörige Objekte

Name
Merkblatt_Fit_fuers_Fest.pdf (PDF, 348.77 kB) Download 0 Merkblatt_Fit_fuers_Fest.pdf
Flyer_Online_Schulung.pdf (PDF, 871.88 kB) Download 1 Flyer_Online_Schulung.pdf
Gesuch_Festwirtschaftspatent.pdf (PDF, 48.06 kB) Download 2 Gesuch_Festwirtschaftspatent.pdf
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